Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Stefanie Risch
Textagentur für Technik und Business
1.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen einer reibungslosen Zusammenarbeit zwischen Agentur und Kunden.
Sie sind Bestandteil jedes mündlichen und schriftlichen Vertrages der Agentur Stefanie Risch mit ihren Kunden.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sowie Änderungen und Ergänzungen haben nur Gültigkeit,
wenn sie schriftlich anerkannt werden; dies gilt auch, wenn den Geschäftsbedingungen des Vertragspartners nicht
ausdrücklich widersprochen worden ist.
Auftragsvergabe und Abwicklung
2.1
Mit der mündlichen oder schriftlichen Annahme eines Angebotes, mit einer Auftragsbestätigung oder mit der Übermittlung
von Arbeitsunterlagen an die Textagentur nach einer mündlichen oder schriftlichen Aufforderung zur Leistung gilt ein
Auftrag als rechtsverbindlich erteilt.
2.2
Bindende Liefertermine und -fristen müssen vereinbart und schriftlich festgehalten werden.
2.3
Nach Auftragsvergabe stellt der Auftraggeber alle erforderlichen Arbeitsunterlagen termingerecht und kostenlos zur Verfügung.
Die überlassenen Vorlagen behandele ich mit größter Sorgfalt und gebe sie nicht an Dritte weiter. Nach Beendigung des Auftrags
werden die Arbeitsunterlagen auf Wunsch unbeschädigt zurückgegeben. Daten werden auf Wunsch gelöscht.
2.4
Arbeitsergebnisse werden dem Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe vorgelegt. Sie gelten als angenommen, wenn der
Auftraggeber sie in irgendeiner Weise verwendet, keine Korrekturen geltend macht oder ihre Abnahme erklärt.
2.5
Änderungswünsche sind innerhalb von zwei Wochen nach der Abgabe mitzuteilen. Für die Korrekturen sind angemessene
Fristen anzusetzen. Verzögert sich der Korrekturvorgang, ist dies der Agentur innerhalb der zweiwöchigen Reklamationsfrist
mitzuteilen.
2.6
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, ebenso wenig neue konzeptionelle oder inhaltliche
Überlegungen auf Auftraggeberseite nach der Auftragserteilung.
2.7 Spätestens vierzehn Tage nach Abgabe der Arbeitsergebnisse stelle ich das vereinbarte Honorar in Rechnung. Wird eine Verlängerung der Korrekturfrist vereinbart, berechne ich das Honorar abzüglich eines Korrekturaufwandes von 10 %.
Leistungsumfang
3.1
Der Leistungsumfang wird in einem individuellen Angebot auf der Grundlage eines Briefings des Kunden festgelegt.
Auf Wunsch wird ein kostenpflichtiges Briefing-Protokoll erstellt, das Teil der Vereinbarung wird.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, beinhalten Texterleistungen eine Korrekturphase nach Abgabe des ersten Entwurfs.
Darüber hinaus gehende Korrekturwünsche des Auftraggebers werden nach Aufwand abgerechnet bzw. über ein Erweiterungsangebot.
3.2
Fremdleistungen, die zur Auftragserfüllung notwendig sind, werden im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers bestellt.
3.3
Für Leistungen Dritter, welche die Textagentur als Mittler anbietet, (zum Beispiel Grafische Arbeiten, Übersetzungs-,
Media-, Druck- und andere Produktionsleistungen) erhält die Textagentur eine Provision in Höhe von 15 % des Auftragswertes,
sofern nicht ein individuelles Entgelt für die Koordinations- und Projektmanagementleistungen vereinbart wird.
Urheberrechte
4.1
Alle Text- und Arbeitsergebnisse der Textagentur Stefanie Risch, auch Vorarbeiten, Entwürfe, Konzeptionen, Slogans und Headlines,
unterliegen unabhängig von ihrer "Schöpfungshöhe" dem Urheberrecht.
4.2
Vorschläge und die sonstige Mitwirkung des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht.
4.3
Ohne Einwilligung der Texterin dürfen Konzepte und Texte weder im Original noch in der Reproduktion verändert werden.
Vor Ausführung der Vervielfältigung bzw. vor der Veröffentlichung erhält die Texterin Einsicht in Korrekturmuster.
Die Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung der Texterin.
4.4
Jede Nachahmung auch in Teilen ist unzulässig. Ein Verstoß gegen das Urheberrecht berechtigt die Texterin, eine Vertragsstrafe
in doppelter Höhe des Honorars zu verlangen. Ist keine Vergütung vereinbart, gilt die nach der Honorartabelle des FFW übliche Vergütung.
4.5
Die Texterin hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und im Impressum anderer Publikationsformen als Urheber
genannt zu werden. Die Verletzung des Rechtes auf Namensnennung berechtigt die Texterin zum Schadensersatz.
Ein Verzicht auf die Namensnennung kann im Einzelfall vereinbart werden.
Nutzungsrechte
5.1
Die Texterin überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.
5.2
Sie gelten nur für den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang und gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an
den Auftraggeber über. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gilt das einfache Nutzungsrecht: die einmalige Verwendung für
den vereinbarten Zweck.
5.3
Werden Texte, Konzepte und andere Arbeitsergebnisse später erneut oder in größerem Umfang genutzt, ist die Vergütung für die
erweiterte Nutzung nachträglich zu zahlen.
5.4
Der Kunde kann mit einem Aufschlag von 15 - 30 % auf den Projektpreis ein erweitertes Nutzungsrecht erwerben, das ihm die
freie Mehrfachverwendung von Texten und anderen Arbeitsergebnissen auch über den im Auftrag definierten Zweck hinaus erlaubt.
Belegexemplare und Eigenwerbung
6.1
Nach Fertigstellung eines Projektes erhält die Textagentur mindestens fünf Belegexemplare. Sie darf diese Belege zur
Eigenwerbung einsetzen und ist auch berechtigt, in ihrer Eigenwerbung auf den Kunden hinzuweisen.
Honorar und Fremdkosten
7.1
Die Vergütung entspricht dem im Angebot und Auftrag vereinbarten Honorar. Die Vergütung orientiert sich an den
aktuellen Honorarrichtlinien des FFW.
7.2
Ein Angebot behält seine Gültigkeit über einen Zeitraum von drei Monaten nach Angebotsdatum.
7.3
Die Preisfindung ist individuell und orientiert sich am Aufwand des einzelnen Projektes. Preise werden ausgewiesen für Recherchen,
Konzept, Text, Beratung und agentureigene Serviceleistungen sowie Fremdleistungen. Im Preis für Text und Konzept inbegriffen
ist das Nutzungsrecht für den im Auftrag definierten Projektumfang.
7.4
Die Agentur Stefanie Risch bietet ihren Kunden in der Regel pauschalisierte Projektpreise, welche Einarbeitung ins Thema,
Konzept, eine Korrektur plus Endkorrektur sowie einen Termin beim Kunden beinhalten.
Verändert sich der kalkulierte Leistungsumfang und ergibt sich durch veränderte Aufgabenstellungen ein Mehraufwand,
wird ein Erweiterungsangebot erstellt.
7.5
Kosten für Fahrten, Termine, Spesen sowie Kurier- und Recherchekosten werden, soweit nicht anders vereinbart, gesondert berechnet.
7.6
Für Termine für ein Erst-Briefing beim regionalen Kunden berechne ich eine Pauschale von 180,-- Euro. Im Falle einer
Auftragserteilung entfällt diese Kostenpauschale, sofern der Gesamtwert der Leistungen 1500,-- Euro übersteigt.
7.7
Zu- und Mitarbeit des Auftraggebers haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und das Nutzungsrecht.
7.8
Für Abrechnungen nach Tages-/ Stundensätzen gelten aktuell folgende Preise: 75,00 Euro je Texterstunde, 540,00 Euro je Texterarbeitstag.
Auch Abrechnungen auf der Basis von Paket- oder Jahresaufträgen und Werkverträgen sind möglich.
7.9
Alle Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
Zahlungsbedingungen
8.1
Das vereinbarte Honorar wird fällig nach der Abnahme der Arbeitsergebnisse durch den Kunden bzw. spätestens zwei Wochen nach
Abgabe der Arbeitsergebnisse.
8.2
Das Honorar ist zahlbar innerhalb 7 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug kann die Textagentur zur Sicherung
der Liquidität Verzugszinsen in Höhe von 6 % geltend machen.
8.3
Bei umfangreichen Leistungen oder Auftragsvolumen größer als 1.500,-- Euro sind Abschlagszahlungen möglich. Sind umfangreiche
Vorleistungen zu erbringen, ist ein Drittel der Gesamtkosten bei Auftragserteilung zu zahlen.
8.4
Verzögert sich die Korrekturphase oder die Abnahme, stelle ich das vereinbarte Honorar abzüglich eines Korrekturaufwandes
in Höhe von 10 % zwei Wochen nach Abgabe in Rechnung.
8.5
Fremdkosten für Leistungen Dritter werden gesondert in Rechnung gestellt und sind sofort zu bezahlen.
Treuebindung und Konkurrenzausschluss
9.1
Die Agentur verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse
des Auftraggebers auch über die Zeit der Zusammenarbeit hinaus.
9.2
Auf Verlangen kann ein Konkurrenzausschluss für im Einzelnen festzulegende Produkt- und Dienstleistungsbereiche vereinbart werden.
Haftung
10.1
Die Textagentur Stefanie Risch verpflichtet sich, jeden Auftrag mit größter Sorgfalt auszuführen.
Die Textagentur haftet bei Schäden an überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts usw. ausschließlich bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit. In jedem Falle ist die Haftung auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.
10.2
Für vom Auftraggeber frei gegebene Texte, Konzepte und andere Leistungen entfällt die Haftung der Agentur. Mit der Genehmigung
übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit.
10.3
Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Warenzeichenrechts, ist nicht
Aufgabe der Textagentur. Sie haftet daher nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der
Arbeitsergebnisse oder die wettbewerbs- oder warenrechtliche Zulässigkeit.
10.4
Für übergebene Materialien, Dateien, Fotos, Grafiken und Veröffentlichungen liegt die Verantwortung beim Auftraggeber.
Sollte er zur Verwendung nicht berechtigt sein, stellt er die Agentur von allen Schadenersatzansprüchen Dritter frei.
10.5
Sofern die Agentur Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Texters.
Sie haftet daher nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und Fahrlässigkeit. Etwaige Erfüllungsgehilfen werden
sorgfältig ausgesucht und gewissenhaft angeleitet. Darüber hinaus haftet die Agentur für ihre Erfüllungsgehilfen nicht.
10.6
Beanstandungen sind innerhalb von vierzehn Werktagen nach Ablieferung des Werkes geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist
gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
Schlussbestimmungen
11.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel
ist in ergänzender Auslegung durch eine Regelung zur ersetzen, die deren Zweck möglichst nahe kommt.
Erfüllungsort ist der Sitz der Texterin.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Marpingen, März 2010.